
Forschungszulage für innovative Unternehmen
Entwicklungen
staatlich
fördern lassen
Viele Software- und KI-Unternehmen finanzieren ihre Entwicklungsarbeit vollständig selbst – obwohl ein erheblicher Teil davon staatlich gefördert werden kann.
Innovationsstarke Unternehmen investieren kontinuierlich in neue Softwaremodule, Plattformen oder KI-Modelle. Diese Entwicklungsarbeit wird häufig vollständig aus eigenen Mitteln finanziert.
Die steuerliche Forschungszulage ermöglicht es jedoch, einen erheblichen Teil dieser Aufwendungen fördern zu lassen – ohne zusätzliche Projekte starten zu müssen.
Gerade in technologieorientierten Unternehmen entstehen so häufig Fördervolumina im sechsstelligen Bereich. Förderfähig sind häufig auch bereits laufende oder kürzlich abgeschlossene Entwicklungsprojekte.
So funktioniert die Forschungszulage



3.
1.
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Entwicklungsarbeit im Unternehmen
Software- und KI-Unternehmen entwickeln kontinuierlich:
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neue Softwaremodule
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Plattformfunktionen
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Datenmodelle
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oder KI-Algorithmen
Prüfung der Förderfähigkeit
Ein Teil dieser Entwicklungsarbeit kann als experimentelle Entwicklung im Sinne der Forschungszulage anerkannt werden.
Steuerliche Förderung
Bis zu 35 % der förderfähigen Personalkosten können über die steuerliche Forschungszulage refinanziert werden. Die Förderung erfolgt über die Steuerveranlagung des Unternehmens.
Ein typisches Szenario
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4 Entwickler
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2 Jahre Entwicklungsarbeit
mögliche Forschungszulage für KMUs: ca. 260.000 €
Viele Unternehmen nutzen diese Möglichkeit bisher nicht systematisch – häufig, weil die Förderfähigkeit von Software- und KI-Entwicklungen schwer einzuschätzen ist.
Je nach Unternehmensgröße und Projektstruktur können dabei bis zu 35 % der förderfähigen Entwicklungsaufwendungen über die steuerliche Forschungszulage refinanziert werden.
Besonders relevant für
KI-Entwicklungen und datengetriebene Anwendungen
SaaS-Produkte oder digitale Plattformen
kontinuierliche Software- und Produktentwicklung
Prototyping oder Modell- und Algorithmusentwicklung
experimentelle Entwicklungen neuer Technologien
Wie wir vorgehen
Wir prüfen in einem kurzen Gespräch kostenlos, ob Entwicklungsarbeit in Ihrem Unternehmen grundsätzlich für die Forschungszulage infrage kommen könnte.
Dabei geht es zunächst nur um drei Fragen:
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Welche Entwicklungsarbeit findet tatsächlich statt?
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Könnte diese Arbeit grundsätzlich förderfähig sein?
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Lohnt sich eine Antragstellung wirtschaftlich?
Wenn sich zeigt, dass Potenzial besteht, begleiten wir auf Wunsch auch die Antragstellung.
Ergebnis der Zusammenarbeit
Die Forschungszulage ermöglicht:
einen erheblichen Teil der Kosten der Entwicklungsarbeit zu refinanzieren
die Liquidität für laufende Projekte zu verbessern
zusätzliche Entwicklungsinitiativen zu ermöglichen
bestehende Innovationsprojekte wirtschaftlich stabiler zu machen
Sprecht uns gerne an!
Wir helfen technologieorientierten Unternehmen, Entwicklungsarbeit strukturiert zu refinanzieren. Wenn ihr von der Forschungszulage profitieren möchtet, sprecht uns gerne.
Die Forschungszulage mit KETU auf einen Blick:
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Kostenloses Erstgespräch
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Zusammenarbeit in der Regel erfolgsbasiert
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Kosten entstehen erst, wenn Forschungszulage bewilligt wird
Gerade bei Software- und KI-Unternehmen entstehen häufig Fördervolumen im sechsstelligen Bereich.
Forschungszulage für Software- und KI-Unternehmen
Die steuerliche Forschungszulage richtet sich an Unternehmen, die eigene Technologien entwickeln. Besonders häufig profitieren Softwareunternehmen, Plattformanbieter und KI-Unternehmen von der Förderung.
Entwicklungsarbeiten wie neue Softwaremodule, KI-Modelle, Plattformfunktionen oder datengetriebene Anwendungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Forschung und Entwicklung im Sinne der Forschungszulage anerkannt werden.
Besonders relevant ist die Forschungszulage für Softwareunternehmen.